Sehr häufig werde ich gefragt, wie teuer denn die Erstellung beispielsweise einer Steuererklärung wäre. Leider kann ich die Frage nicht pauschal beantworten.

Ich möchten Sie natürlich nicht im Unklaren über die Kosten halten, aber ich benötige viele Informationen, um eine zutreffende oder annähernde Aussage hinsichtlich der Kosten zu treffen. Denn nichts ist schlimmer als vorher einen Preis zu nennen, welcher dann später nicht eingehalten werden kann.

Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden näher erläutern und offen darlegen, wie sich die Gebühren zusammen setzen:

Wie und nach welcher Art und Weise ich abrechne, richtet sich nach der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Hier sind klare Regeln getroffen, in welchem Rahmen wir Steuerberater unsere Leistungen abrechnen dürfen.

Steuererklärungen und Jahresabschlüsse werden nach den sogenannten Gegenstandswerten abgerechnet, welche sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen und Kosten richten. Die Kosten für die Erstellung der Erklärung stehen grundsätzlich in keinem Zusammenhang mit der zu erwartenden Steuererstattung oder Steuernachzahlung. Bei der Preisfindung fallen aber auch die Schwierigkeit des Falls sowie Umfang und Aufbereitung der Belege ins Gewicht. Kleinere Einzelveranlagungen (z.B. nur Renter oder Arbeitnehmer) beginnen in der Regel ab 380,00 € inkl. USt, Zusammenveranlagungen bei Ehegatten ab 480,00 € inkl. USt pro Jahr.

Laufende Buchhaltungen werden von mir mit Vorschüssen abgerechnet, welche auf den Werten des Vorjahres bzw. bei Neugründungen auf Basis von geschätzten Umsätzen basieren. Im laufenden Jahr wird dann kontrolliert, ob die Vorschüsse noch angemessen gestaltet sind bzw. ob die Abweichungen (nach oben oder nach unten) so extrem sind, dass man eine Anpassung unterjähring durchführen muss. Mit der Dezemberbuchhaltung wird dann auf Basis der tatsächlichen Werte eine Endabrechnung erstellt; die geleisteten Vorauszahlungen werden abgezogen – es kommt zu einer Abrechnungsspitze. Dieser tatsächliche Betrag ist dann wiederum die Basis für die Vorauszahlung für das nächste Jahr.

Bei direkten steuerlichen Hilfestellungen und Beratungen, bei denen unser Fachwissen im Vordergrund steht, rechne ich meist nach unseren Stundensätzen ab.

Kleinere Einkommensteuer-Fälle

Eine gute und kostengünstigere Alternative zum Steuerberater, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte, ist z.B. bei Arbeitnehmerveranlagungen, die Möglichkeit der Bearbeitung durch einen Lohnsteuerhilfeverein. Lohnsteuerhilfevereine sind in der Regel wesentlich günstiger als Steuerberater, da diese nicht nach der Steuerberatervergütungsverordnung abrechnen.